Erben und Schenken nicht auf die lange Bank schieben

3,1 Billionen Euro – so groß ist das Vermögen, das im Zehnjahreszeitraum von 2015 – 2024 in Deutschland schätzungsweise vererbt wird (Braun, Erben in Deutschland 2015 – 24: Volumen, Verteilung und Verwendung, im Auftrag des Deutsches Institut für Altersvorsorge GmbH). Dabei hat innerhalb der vergangenen zehn Jahre jeder zehnte Deutsche Vermögen geerbt oder geschenkt bekommen (Baresel, Eulitz et al. in DIW Wochenbericht 5/21).

Gründe genug dafür, das Thema Erbschaft- und Schenkungsteuer nicht auf die lange Bank zu schieben. Dieses steuerliche Beratungsfeld wird dennoch von vielen Mandanten und Beratern gescheut. Während so mancher Berater dieses Gebiet meidet, weil es nicht zu seinem Alltagsgeschäft gehört, ist aus Sicht des Mandanten diese Thematik oftmals verknüpft mit sehr emotionalen Fragen. So konfrontiert das Thema Erben & Schenken oftmals mit dem eigenen Lebensende und einem Loslassen.

Vermögen steueroptimiert übertragen

Das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht bietet zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, die Steuerbelastung bei Vermögensübertragungen zu reduzieren.

Durch eine frühzeitige Gestaltungsberatung lassen sich gerade im Bereich der Erbschaft- und Schenkungsteuer oftmals sehr hohe Steuerbeträge einsparen – das gilt sowohl für Privatpersonen als auch für Unternehmer. Gerade bei letzteren ist eine durchdachte Nachfolgeberatung zwingend, um die unternehmerische Nachfolge steuerlich abzusichern.

Aber auch Privatpersonen profitieren von einer optimierten Vermögensübertragung.

Steuer sparen durch professionelle Steuererklärung

Sie haben bereits eine Schenkung erhalten oder geerbt und müssen eine Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung abgeben?

Auch bei Erstellung der Erbschaft- oder Schenkungsteuererklärung und etwaiger weiterer notwendiger Erklärungen (z.B. Erklärung zur Feststellung des Grundbesitzwertes bei Grundvermögen) lässt sich die Steuerbelastung noch minimieren.

Wussten Sie, dass zum Beispiel im Fall eines Berliner Testaments die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen die Steuerlast erheblich senken kann, dass Sie bei Pflege des Erblassers bis zu 20.000 Euro steuerfrei erben können oder dass der steuerliche Wert von Immobilien zumeist nicht mit dem von einem Makler genannten Immobilienwert übereinstimmt und der steuerliche Wert der Immobilie durch kleine Details erheblich beeinflusst werden kann?

Wir an Ihrer Seite!

Wir sind uns der hohen Emotionalität des Themas Erben & Schenken bewusst und beraten Sie daher mit besonderem Einfühlungsvermögen. Mit unserer Kompetenz sorgen wir dafür, dass Sie Vermögen mit möglichst geringer Steuerbelastung weitergeben oder erhalten.